Für einen Neuanfang der Stasi-Unterlagen-Behörde

28.11.2016

Eine vom Bundestag bestellte Expertenkommission hat die Abschaffung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und des Amtes des Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen binnen fünf Jahren empfohlen. Die Stasiakten sollten ins Bundesarchiv, die politische Bildung an die Bundeszentrale für politische Bildung und die Bundesstiftung Aufarbeitung gehen, der Bundesbeauftragte sich um die Opfer kümmern und ein Forschungsinstitut noch ein bisschen weiterkramen. Warum das besser sein soll als die bisherige Struktur wird nicht begründet.

Ich habe als einziges Mitglied der Kommission dem nicht zugestimmt und ein Minderheitsvotum abgegeben. In einer Anhörung lehnten auch die Opferverbände und die meisten Aufarbeitungsinstitutionen die Vorschläge ab. Zustimmung kam u.a. vom Bundesarchiv und von der Bundeszentrale für politische Bildung. Überraschend war, dass auch der derzeitige Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen Roland Jahn zustimmte.

Am 9. Juni hat der Bundestag nun Roland Jahn auf der Grundlage des StUG wiedergewählt und einen Beschluss unter der Überschrift „Die Aufarbeitung der SED-Diktatur konsequent fortführen“ verabschiedet. Darin heißt es, „auch fast drei Jahrzehnte nach der Friedlichen Revolution“ müsse „politisches Handeln den Interessen der Opfer der SED-Diktatur gerecht werden.“ Man habe „sich darauf verständigt, den Transformationsprozess der Stasiunterlagenbehörde aus dem Amt des Bundesbeauftragten für Stasiunterlagen heraus einzuleiten.“ Manchmal liegt Klugheit eben nicht in den Interessen der Wissenschaft, sondern bei denen, die ihre biografische und politische Erfahrung einbringen.

Für Roland Jahn ist die neue Amtszeit eine Herausforderung und eine Chance. Der Protest aus den Opferverbänden und der Gesellschaft hat ihm die Behörde noch einmal gerettet. Nun kann er die notwendigen inneren Reformen angehen, die Verwaltung verschlanken, die Akten-Erschließung vorantreiben und vor allem die Akteneinsichtsanträge zügig bearbeiten, denn die Befristung der Rehabilitierungsgesetze mahnt zur Eile. Auf dem Feld der politisch-historischen Bildung ist der Bedarf immer noch größer als das Angebot. Und er kann weiterhin die rechtsstaatliche und unabhängige Aufarbeitung dieses größten Unterdrückungsapparates der SED vorantreiben.

Der Deutsche Bundestag sollte ihm dabei alle notwendige Unterstützung zukommen lassen. Das heißt zu allererst, die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, um endlich die materielle Situation der Archive auf einen vernünftigen technischen Stand zu bringen.

Dringend muss der Bundestag aber seine Verantwortung zur Kontrolle der Behörde wahrneh¬men. Das Organ dafür ist der Beirat nach §39 StUG. Die Mitglieder des Beirats werden vom Bundestag gewählt bzw. eingesetzt. Der Beirat kann sich aus eigener Initiative nach §39 Abs. 5 des Gesetzes über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (StUG )„in wichtigen Angelegenheiten an den Deutschen Bundestag wenden“. Das ist nie geschehen. Auch Verschwiegenheitspflicht besteht nur über die „nicht offenkundigen personenbezogenen … und sonstigen vertraulichen Informationen“ (§39 Abs.4 StUG), so dass auch die Kontrolle der Öffentlichkeit greifen könnte. Aber bisher hat der Beirat, seit 1998 unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Richard Schröder, fast wie ein Geheimbund getagt und nur sehr selten eine öffentliche Erklärung abgegeben.

Und nun fordern Prof. Dr. Schröder, Prof. Dr. Manfred Wilke, wie Schröder von Anfang an im Beirat, Prof. Dr. Horst Möller und Prof. Dr. Hans-Joachim Veen, Vorsitzender des 2007 eingeführten wissenschaftlichen Beratungsgremiums nach §39a StUG zusammen mit Prof. Dr. Angelika Menne-Haritz und Prof. Dr. Klaus-Dietmar Henke als Mitglieder der Expertenkommission die Zerschlagung der Behörde und die Abschaffung des StUG. Was haben die Beiräte in den letzten 25 Jahren dann eigentlich getan? Sie sind für den Reformbedarf der Behörde jedenfalls mitverantwortlich. Es ist Zeit, dass diese Beiräte endlich zurücktreten und Platz machen für Persönlichkeiten, die das Stasiunterlagen-Gesetz und die Arbeit der Behörde schätzen, unterstützen und mit neuen Ideen vorwärts bringen.

Die Abgeordneten der letzten Volkskammer, die Bürgerrechtler und die Leute auf der Straße haben 1990 die Behörde erstritten. Sie ist über ihre sachlichen Funktionen hinaus das Symbol der Friedlichen Revolution – der einzigen selbst errungenen erfolgreichen demokratischen Erneuerung – in Deutschland. Manchmal können sogar Bundestagsbeschlüsse Weisheit enthalten:

„Darüber ist mit großer Sorgfalt, Sachverstand und Bedacht zu entscheiden. Der Zugang zu den Stasiakten, der besondere Charakter und Symbolwert des Stasiunterlagenarchivs sowie die internationale Vorbildwirkung des Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) müssen erhalten werden.“

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Hildigund Neubert (1960) war 2003 bis 2013 Thüringer Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen und ist Vorsitzende des Bürgerbüro e.V. Verein zur Aufarbeitung der SED-Diktatur., stv. Vorsitzende der Konrad-Adenauer-Stiftung und Mitherausgeberin von kreuz-und-quer.de. Sie war Mitglied der Expertenkommission des Deutschen Bundestages zur Zukunft des BStU)