Betroffene können sich ab sofort an Ombudsfrau Hildigund Neubert, frühere Thüringer Landesbeauftragte und Vorsitzende des Bürgerbüro e.V., wenden
Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) übernimmt Verantwortung gegenüber Opfern von kirchenleitendem Handeln während der SED-Diktatur. Dafür hat der Landeskirchenrat ein Anerkennungsverfahren initiiert für Personen, die aus politischen Gründen drangsaliert wurden und in ihren Kirchen disziplinarisch belangt oder die durch Verrat aus kirchlichen Kreisen inhaftiert, gedemütigt, traumatisiert oder zur Ausreise gedrängt wurden. Als Ombudsperson, mit deren Unterstützung die Anträge zu stellen sind, wurde Hildigund Neubert beauftragt.
„Mir ist es wichtig, dass die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland dem Bußwort der Kirchenleitung nun Taten folgen lässt. Im Gespräch mit den Betroffenen wird hoffentlich Versöhnung möglich und kann vielleicht auch geholfen werden. Die Lebensgeschichten dieser Menschen sollen als wichtiger Teil der Kirchengeschichte in der DDR sichtbar werden", sagt Neubert.
Die Anerkennungsentscheidungen erfolgen durch einen Anerkennungsausschuss. Anträge können bis 30. April 2023 gestellt werden.
„Die Kirchen haben während der SED-Diktatur einer staatlichen Vereinnahmung widerstanden. Aber kirchenleitendes Handeln war nicht immer unabhängig von staatlichen Einflüssen und politischen Rücksichtnahmen. Es gab Entscheidungen, die durch staatliche Stellen, unter anderem durch die Staatssicherheit, beeinflusst waren“, erklärt Oberkirchenrat Christian Fuhrmann, Gemeindedezernent der EKM. „Davon waren Personen betroffen, die haupt- oder ehrenamtlich für die Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen sowie der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen tätig waren. Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland wendet sich als Rechtsnachfolgerin der beiden Vorgängerkirchen an Mitarbeitende, die der SED-Diktatur gegenüber kritisch eingestellt waren und in Situationen persönlicher Bedrängnis von ihrer Kirche allein gelassen oder gar diszipliniert wurden.“
Formen der Anerkennung erlittenen Unrechts können die formale Feststellung des Unrechts, eine einmalige Anerkennungsleistung beziehungsweise eine öffentliche Anerkennung und Würdigung sein. Für das Anerkennungsverfahren wurde im Haushalt ein Budget in Höhe von 500.000 Euro eingestellt. Dieser Finanzrahmen orientiert sich an vergleichbaren Verfahren.
Mehr Informationen und Kontakt: www.ekmd.de/service/anerkennung-ddr-unrecht/
Hildigund Neubert
Ombudsperson
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Ombud „DDR-Unrecht“
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Mobil: 017672289046
Pfr. Christian Dietrich (Projektstelle Seelsorge Diktaturopfer): 0173 1845527
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