Presseerklärung: Meilenstein für bessere Unterstützung von SED-Opfern

22.01.2025

Berlin. Betroffene politischer Verfolgung in der DDR können künftig auf eine bessere Unterstützung hoffen. Das teilte die SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag, Evelyn Zupke, gestern in Berlin mit. Demnach haben sich die Bundestagsfraktionen von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP darauf geeinigt, die Verbesserungen für SED-Opfer in der kommenden Woche im Bundestag zu beschließen. Zupke nannte die Einigung einen „Meilenstein im Umgang mit den Folgen der SED-Diktatur“.

Niemand, der im SED-Unrechtsstaat für Freiheit und Selbstbestimmung gekämpft hat, solle heute ins Abseits geraten, betonte die SED-Opferbeauftragte. Die Einigung umfasse eine Reihe von weitreichenden Verbesserungen für SED-Opfer. Hierzu gehöre eine signifikante Erhöhung der sog. Opferrente für politische Häftlinge der DDR von derzeit 330 Euro auf 400 Euro mit einer anschließenden Dynamisierung der Leistung. Gleichzeitig sei diese monatliche Zahlung künftig nicht mehr an den Nachweis der Bedürftigkeit gekoppelt

Anerkennung durch Dynamisierung der Besonderen Zuwendung für Haftopfer

Durch Erhöhung und Dynamisierung der „Besonderen Zuwendung“ werde ihr Charakter als Anerkennung für die Lebensleistung politisch Verfolgter deutlicher, betonte Hildigund Neubert, Vorsitzende des Bürgerbüro e.V. zur Aufarbeitung von Folgeschäden der SED-Diktatur in Berlin. „Die Vorlage folgt vielen Vorschlägen, die auch das Bürgerbüro schon lange unterbreitet hat“, so Neubert. Die leichtere Anerkennung von Gesundheitsschäden erspare den einst Verfolgten die quälenden und allzu häufig retraumatisierenden Begutachtungen. 

Kriterienbasierte Vermutungsregelung bei verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden

Nach den Worten Zupkes sei zukünftig eine kriterienbasierte Vermutungsregelung bei der Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden beabsichtigt. Demnach solle künftig beim Vorliegen definierter Krankheitsbilder wie einer Angststörung oder Posttraumatischen Belastungsstörungen und einer nachgewiesenen Repressionserfahrung wie politischer Haft oder Zersetzung der ursächliche Zusammenhang mit der Verfolgung als gegeben vorausgesetzt werden. 

Auch eine deutliche Erhöhung der Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte sei geplant. Hier soll die immer wieder kritisierte Anrechnung von Partnereinkommen sowie die Absenkung der Leistungen beim Eintritt in das Rentenalter entfallen. 

Generelles Recht auf erneute Antragstellung 

Die gestrige Einigung sieht außerdem ein generelles Recht auf eine erneute Antragstellung eines Rehabilitierungsantrages vor. Dies hatte besonders der Jurist Philipp Mützel, Vorstandsmitglied des Bürgerbüro e.V., in seinem Sachverständigengutachten für den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 6. November 2024 gefordert: „Das Recht auf erneute Antragstellung vermeidet, dass Opfern des SED-Unrechts allein aus prozessrechtlichen Gründen eine Rehabilitierung verwehrt wird“, so Mützel.

Bereits im Sommer 2024 hatte das Bundeskabinett Eckpunkte für Verbesserungen beschlossen, die sowohl von Fachleuten als auch von Betroffenen als nicht weitreichend genug kritisiert worden waren. Als unbefriedigend wurden damals besonders die ausgebliebene Erhöhung der Opferrente und die fehlende Erleichterung bei der Anerkennung gesundheitlicher Verfolgungsschäden kritisiert.

Wenn das Gesetz in der kommenden Woche im Bundestag verabschiedet wird, werde auch der Weg für die Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds für SED-Opfer eröffnet, betonte Zupke: „Mit dem Beschluss des Gesetzes kann unter anderem auch das Geld von sechs Millionen Euro, das Ikea zur Verfügung gestellt hat, den Betroffenen zugutekommen.“

 

Hildigund Neubert (Vorsitzende) E-Mail: info@buergerbuero-berlin.de

Philipp Mützel (Vorstandsmitglied) Tel.: 030-4634806

Andreas Bertram (Stellv. Vorsitzender) Tel.: 030-4634806