Stellungnahme des Bürgerbüro e. V. zum Gesetzentwurf zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für SED-Opfer

Philipp Mützel, Mitglied des Vorstandes des Bürgerbüro e. V., hatte als Sachverständiger am 6. November 2024 Gelegenheit, in der Sitzung des Rechtsausschusses zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung zu nehmen.

Auf folgende folgende verbesserungswürdige Punkte im Gesetzentwurf war auf Grund der Erfahrungen aus der Bürgerbüro-Beratungspraxis bereits vorab hinzuweisen:

  • An dem Erlass von Richtlinien für Leistungen aus dem geplanten Härtefallfonds sollten der Stiftungsrat und damit Opfer des SED-Unrechts beteiligt werden. 
  • Die Präsenz der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge/Verfolgte in der Öffentlichkeit sollte verbessert werden. 
  • Der Dynamisierung der Opferrente nach § 17a StrRehaG und der monatlichen Ausgleichsleistungen nach § 8 BerRehaG sollte eine Erhöhung der jeweiligen Beträge vorangestellt werden.
  • Der Betrag der Einmalzahlung für Zwangsvertreibungsopfer sollte erhöht werden. Die Anrechnung früherer Leistungen auf die Einmalzahlung sollte kritisch hinterfragt werden.
  • Es bedarf einer effektiven Verbesserung bei der Anerkennung von Gesundheitsschäden.
  • Es sollte klargestellt werden, dass das Zweitantragsrecht nach § 1 Abs. 6 S. 2 StrRehaG auch für Änderungen des StrRehaG selbst gilt. 

 

Nachtrag 1. Februar 2025: Empfohlene Änderungen, die Betroffenenvertreter, das Bürgerbüro e. V. und weitere befragte Experten eingebracht hatten, wurden vom Bundestag aufgenommen und am 30. Januar 2025 einstimmig beschlossen

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